Eigentlich denken Sie, wenn Sie etwas über Verlautbarungen
im Internet über das eigene Unternehmen hören, an
Bewertungen bei Google bzw. anderen Bewertungsplattformen oder gar Artikel die jemand über ihr Unternehmen geschrieben hat, die so nicht korrekt sind; ggf. gar falsch.
Schon in solchen Konstellationen haben Sie sehr große
Probleme. Meistens reagieren die Bewertungsplattformen
gar nicht auf eine Mitteilung, in der Sie den Sachverhalt
schildern und eine Korrektur oder Löschung des Beitrages
wünschen. Selbst dann nicht, wenn der Bewertende gar
kein Kunde bei Ihnen war und ist.
Bleibt nur der Weg über das Gericht. Abgesehen davon das dieser mit Kosten verbunden ist, er ist auch sehr langwierig.
Und in der Zwischenzeit kann es sein, dass Sie durch diese Verlautbarungen Kunden verlieren. Meist können Sie dies
nur erahnen, am Umsatzrückgang oder aber Sie werden direkt auf die Darstellung ihres Unternehmens im Internet
hingewiesen.
Doch es gibt auch noch eine andere Art ein Unternehmen in Misskredit zu bringen. Und das geschieht einfach in
dem zwar wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, aber lediglich in einer minimierten Form und damit ein Raum
für Spekulationen geöffnet wird.
So ist es einem Unternehmer ergangen.
Gegen ihn hat die Verbraucherzentrale Berlin eine Klage eingereicht. Welche nunmehr beim Kammergericht vorliegt.
In der Verlautbarung im Internet weist sie lediglich darauf hin, dass es eine Klage gibt, vermerkt dazu das Aktenzeichen
und hat einen Link zu einem PDF-Dokument angefügt.
Aus diesem PDF-Dokument geht einzig der beanstandete Text aus der Anlage zum Vertrag hervor, den der Unternehmer
mit seinen Kunden abschließt und die Mitteilung, dass diese Passage nicht mehr verwendet werden soll. Aber warum?
Darauf gibt es dort keine Antwort.
Das ist alles.
Es gibt auch keine Information darüber, warum die Klage nun beim Kammergericht anhängig ist - denn, wenn
es sich nicht um eine Angelegenheit des Staatsschutzes handelt. kann das Kammergericht nicht
als erste Instanz
angerufen werden.
Stellt sich also die Frage, warum wird nicht auf ein oder zwei bereits erfolgte Urteil(e) verwiesen?
Wenn in der oder den Vorinstanz(en) im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden worden wäre, warum wird
nicht ein Link zu diesem bzw. diesen Urteil(en) ins Netz gestellt? Dann wäre ja auch klar, dass das Unternehmen,
welches verklagt wurde, mit dem Urteil nicht zufrieden gewesen wäre und nun die nächste Instanz angerufen hat.
Doch im Internet wird lediglich die Nummer der Klage beim Kammergericht angegeben. Doch einen Einblick in
den Sachverhalt bekommt der interessierte Leser nicht, da ausschließlich Urteile und nicht Klagen veröffentlicht
werden.
Also erhält der interessierte Leser auch hier keine Antwort auf die Frage:
"Um was geht es eigentlich in der Angelegenheit?"
Er kann sich kein neutrales Bild machen, den auch das o. g. PDF-Dokument hilft, wie bereits erwähnt, nicht allzu weit.
Nun, was ist die Reaktion eines Menschen, wenn er Informationen hat, die kein vollständiges Bild ergeben? Instinktiv
geht er in einen Modus der ihm zur Vorsicht rät, wenn nicht sogar zur Flucht.
Als Folge dieser, sehr verkürzten und rechtlich korrekten, Mitteilung, hat das Unternehmen bereits - nachweislich -
drei Kunden verloren; welche ihn auf diese Verlautbarung im Internet hingewiesen haben und ihren Gedanken freien Lauf gelassen haben - dahingehend was hinter dieser Klage stecken könnte.
Aus dem Alltag ist es vielen und bestimmt auch Ihnen geläufig, dass ein Journalist einen Beitrag veröffentlicht oder
in einer Sendung über ein Thema gesprochen wird - und dabei auch die Sicht der im Sachverhalt genannten Personen,
Unternehmen oder Institutionen dargestellt bzw. darauf hingewiesen wird, dass diese angefragt wurden aber
keine Stellung genommen haben.
Dies ist auch aus meinem Empfinden korrekt und fair. Aber das ist nun mal meine Sicht bzw. mein Rechtsempfinden.
Was konnte nun der Unternehmer tun? Er hat, auf Anraten seines Rechtsbeistands, eine Stellungnahme zu der
Verlautbarung der Verbraucherzentrale auf seiner Internetseite veröffentlicht und eine Beitrag in seinem
Google-Business-Konto.
Doch ehe Google diese Stellungnahme sichtbar macht, kann noch viel Wasser die Spree herunterfließen und
potentielle Kunden werden von einem Vertragsabschluss bei dem Unternehmen abgehalten.
Auch wenn die Verlautbarung im Internet rechtlich korrekt ist, da keine Unwahrheit geäußert wurde, wäre es
ehrlicher gewesen, auch demjenigen gegenüber, der sich neutral informieren möchte, wenn alle Informationen
zur Verfügung gestellt worden wären.
Konkret also, eine Darstellung des gesamten Sachverhalts und der oder die Link(s) zu den oder dem bereits
ergangenen Urteil(en).
Als Betroffener kann man also wenig bis gar nichts gegen solche Verlautbarungen im Internet machen.
Das Recht auf freie Meinungsäußerng und auch das Verbraucherrecht sind ein hohes Gut, ohne Frage. Doch
sollte auch gewährleistet sein - da ja immer auch Dritte angesprochen werden - dass ein Sachverhalt in seiner
Gänze dargestellt wird; und allen Betroffenen am selben Ort, im Internet konkret im selben Beitrag, das gleiche
Recht auf freie Meinungsäußerung eingeräumt wird.
So kann auch eine Diskussion entstehen, welche von Dritten nachvollzogen werden und eventuell sogar zu
einem Konsenz führen kann.
Hier sollte sich der Gesetzgeber angesprochen fühlen, da die bisherige Handhabung von Verlautbarungen im
Internet, sehr schlimme Folgen - gerade für kleine Unternehmen - haben kann.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und hier einen Link zu der Stellungnahme des Unternehmen setzen.
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