Sie haben ihr Unternehmen gegründet. Der erste Tag wo Sie für ihre Kunden als Unternehmer sichtbar sind, ist gekommen.
Das Schönste ist natürlich, wenn es zu einem Verkauf kommt. Doch es gibt nicht nur die angenehmen Momente im Dasein als Unternehmer, sondern auch noch all jenes, was jenseits des Verkaufstisches auf Sie wartet.
Ihnen ist klar, dass Sie ein Neuling auf dem Markt sind und dort nicht alleine. Da gibt es die Konkurrenz, die Sie beobachtet; da gibt es den Kunden (egal ob Privat- oder Geschäftskunde) der als
solcher den Markt schon lange kennt und es gibt auch noch die Marktteilnehmer, für die Sie ein potenzieller Kunde sind.
Und all diejenigen sind Profis.
Damit Sie diesen anderen Marktteilnehmern, auch als Neuling, mit souveränen Auftreten begegnen können, möchte ich Ihnen einige Tipps und Tricks aus meiner Berufspraxis mitgeben.
Natürlich können sie nicht alle Fragen beantworten; doch sie können Ihnen auch zeigen, dass schon gesunder Menschenverstand, gepaart mit einfachen Hilfsmitteln, hier nützlich sein kann.
Inhalt
- Der schwierige Kunde
- Der Vertreteranruf/der Vertreterbesuch
- Das Kleingedruckte
- Die Fristenliste
- Was brauche ich aus meinem Businessplan
- Die Bürostunde oder Ordnung ist das halbe Unternehmen
Der schwierige Kunde
Was ist ein schwieriger Kunde?
Für mich fallen unter diesen Begriff verschiedene Kategorien von Kunden.
Sie möchten, das der Kunde zufrieden ist, mit ihrem Produkt und mit ihrem Service und wollen dafür alles geben, doch
der Kunden bringt Sie an ihre Grenzen.
- Er möchte Hintergrundinformationen haben, die Sie definitiv nicht liefern können (z. B. : "Können Sie mir sagen, wie genau das Material, welches in diesem Produkt enthalten ist, gewonnen wurde?").
- Er wiederholt sich ständig oder ist sehr ausschweifend.
- Er will Zugeständnisse haben die Sie nicht geben möchten.
- Er wird aggressiv.
Für diese Fälle sollten Sie sich einen "Werkzeugkasten" zulegen. Je nachdem, mit welchem Kunden Sie zu tun haben, holen
Sie das passende "Werkzeug" hervor.
Gehen wir die Beispiele einmal durch:
1. Beispiel:
"Mein Herr/meine Dame, ich habe mich ausführlich über den Hintergrund zu diesem Produkt informiert - auch im Hinblick
auf die von Ihnen gestellte Frage. Aber leider konnte keiner der Zulieferer erschöpfende Auskunft geben. Daher würde eine Antwort von mir nicht zu 100 % der Wahrheit entsprechen.
Mein Anspruch ist es aber, wahrheitsgetreu auf all ihre Fragen zu antworten. Aus diesem Grund muss ihre Frage
unbeantwortet bleiben. Sollte ich, später, Informationen erhalten, die dies ermöglichen könnten, werde ich Ihnen diese
gerne zukommen lassen."
2. Beispiel:
"Darf ich Ihnen eine Frage stellen? Stellen Sie sich vor, Sie gehen abends ins Bett, wachen den nächsten Tag auf und das
Produkt, dass Sie haben möchten, liegt vor Ihnen. Was hat sich für Sie geändert?"
Mit dieser Frage kann der Kunde nicht mehr auf die Eigenschaften des Produkts eingehen, sondern muss die Frage
beantworten, wofür ihm dieses Produkt dienen soll.
Und damit ist der Ball wieder in ihrem Spielfeld, denn nun können Sie ihm sagen, ob Sie ein solches Produkt anbieten
können oder nicht. Somit ist das Gespräch beendet.
Sollte er noch einwenden, dass das Produkt, welches Sie ihm nunmehr anbieten, darüber hinaus zusätzliche Eigenschaften
aufzeigen soll, dann können Sie ihn darauf hinweisen, dass diese für den Zweck entweder nicht notwendig bzw. den
eigentlichen Gebrauch einschränken und er das gewünschte Ergebnis nicht erzielen wird.
3. Beispiel:
Dies ist ein Fall, der häufig bei Solounternehmen vorkommt. Der Kunde ist froh, dass er direkt mit dem Chef sprechen kann.
Der kurze Entscheidungsweg. Doch für Sie ist das alles andere als schön.
Sie werden zu einer Entscheidung gezwungen, die Sie, zumindest, erst noch überdenken möchten. Dann kommt noch
dazu, dass Sie nicht wissen, wie der Kunde auf eine Ablehnung reagiert und ob Sie diese Reaktion ruhig erwidern können.
Erschaffen Sie ihren Mitarbeiter, Herrn Brennschotter.
Der Kunde steht dann nicht dem Chef gegenüber, sondern einem Mitarbeiter und der Mitarbeiter ist nicht entscheidungsberechtigt. Sagen Sie dem Kunden, dass Sie sein Anliegen an den Chef
weiterleiten werden. Bitte Sie um
seine Kontaktdaten und sichern Sie ihm eine Antwort bis, spätestens, den kommenden Arbeitstag zu.
Nun haben Sie Zeit zu überlegen, eventuell einen Kompromiss zu finden und geben auch dem Kunden Zeit, um ruhig
reagieren zu können.
4. Beispiel:
Wenn Sie merken, dass ein Kunde schon zu Beginn des Gesprächs nicht sachlich bleibt, dann sagen Sie ihm, dass auch Sie
an einer Lösung des Problems interessiert sind. Fassen Sie zusammen, was Sie verstanden haben; was das Problem ist.
Fragen Sie nach, ob Sie ihn richtig verstanden haben.
Sollte er eine unfreundliche Antwort geben, entgegnen Sie ihm, dass Sie sicher sein wollen, dass es nicht zu einem Missverständnis kommt und Sie dadurch, eventuell, entgegen seinen Wünschen
agieren.
Fragen Sie ihn, wie aus seiner Sicht eine Lösung aussehen könnte. So kommt es zu einer Pause, er muss nachdenken und
wird automatisch ruhiger.
Wenn Sie in der Rolle von "Herrn Brennschotter" handeln, sagen Sie ihm, dass Sie sein Anliegen, gleich als Erstes an den Chef,
nach seinem Wiedereintreffen, weiterleiten werden.
Sollten Sie selbst als Chef auftreten und noch keine Entscheidung treffen wollen, teilen Sie dem Kunden mit, dass Sie sicherstellen möchten, die beste Lösung für ihn zu finden und daher noch
einige Fragen klären müssen.
Falls es zu einer Eskalation kommt und Sie sich bedroht fühlen, dann sagen Sie dies dem Kunden und fordern Sie ihn auf
zu gehen. Schon die Äußerung von Ihnen, dass Sie sich von ihm bedroht fühlen, wird ihm augenblicklich bewusst machen,
dass er zu weit gegangen ist.
Ausführlicheres zu diesem Thema in einem meiner Blogartikel.
Der Vertreteranruf/der Vertreterbesuch
Viele Unternehmen sichten regelmäßig Unternehmensverzeichnisse im Internet, um neu gegründete Unternehmen zu finden,
denen sie ihr Produkt oder ihre Dienstleistung verkaufen können.
Meist geschieht die Kontaktaufnahme per Telefon. Diejenigen, die sich bei Ihnen melden, sind, i. d. R., "alte Vertriebshasen", die jemanden auch Sand in der Wüste verkaufen können.
Kurz, es sind Profis. Denen Sie, als Neuling, noch nicht gewachsen
sind.
Wie können Sie Vorsorge treffen?
Nun als Frau haben Sie einen Vorteil, der zum einen auf schlampiger Vorbereitung des Anrufenden fusst und zum anderen
auf dem, immer noch, vorhandenen Klischee, dass Frauen im Vorzimmer sitzen und nicht auf dem Chefsessel.
In meiner 20-jährigen selbständigen Tätigkeit liefen solche Anrufe immer nach demselben Muster ab.
"Guten Tag, mein Name ist Herr/Frau XY; ich möchte gerne den Chef sprechen."
Nun der Chef war bei mir prinzipiell nicht da und hatte Anweisung gegeben, ihn nur über Anrufe zu unterrichten, deren
Anliegen bereits explizit benannt wurde. Und hier endete dann das Gespräch.
Aber Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass der Anrufer noch solchen Klischees erlegen ist.
Gewöhnen Sie sich an, sich am Telefon mit ihrer Firma zu melden. Also dem Geschäftsnamen. Z. B., "Friseursalon SchnippSchnapp". Wenn Sie einen solchen Geschäftsnamen nicht führen, sondern
lediglich ihren Firmennamen
(der i. d. R. ihr eigener Name ist), dann melden Sie sich mit: "Firma Max Mustermann".
Da der Anrufer nicht weiß, mit wem er spricht, er aber mit einem Entscheidungsträger in Kontakt treten muss, wird er
nachfragen, ob er mit dem Chef sprechen kann oder ob er mit Herrn Mustermann schon selbst spricht.
So haben Sie Zeit gewonnen sich auf dieses Gespräch zu konzentrieren und können ihm abschlägig antworten. Da Sie
höflich sein wollen (oder weiteren Verkaufsstrategien aus dem Weg gehen wollen), bieten Sie an, dass der Anrufer sein Anliegen per Email übersenden kann, dann hat der Chef die Möglichkeit das
Angebot zu prüfen und ihm mitzuteilen, ob er Interesse daran hat oder nicht.
Manchmal kommt dann die Antwort, dass es besser wäre, wenn eine telefonische Vorstellung des Produkts erfolgen
würde oder dass ein Mitarbeiter vorbeikäme um die Vorteile es Angebots umfassend darzustellen.
Lehnen Sie dies ab, verweisen Sie darauf, dass Sie klare Anweisungen, ihres Chefs haben. Sie können noch hinzufügen,
dass wenn das Angebot tatsächlich so gut ist wie gesagt, es auch durch die Übersendung der entsprechenden Unterlagen überzeugen kann.
Warum ist das so wichtig?
Da gibt es einige Fragen, die Sie sich stellen sollten:
- können Sie innerhalb von zwei Minuten entscheiden, ob Sie ein Angebot annehmen oder nicht, noch dazu ohne Hintergrundinformationen (AGB, Vertragslaufzeiten etc.) und ohne, dass Sie Vergleichsangebote eingeholt haben,
- warum sollten Sie dieses Angebot benötigen; Sie haben gerade ihr Unternehmen gegründet und, anhand ihres
Businessplans, alles nötige für ihr Unternehmen eingekauft,- haben, Sie ihren Liquiditätsplan vor Augen, um abgleichen zu können, ob ein Vertragsabschluss finanziell
überhaupt möglich ist.
Und dann müssen Sie auch bedenken, wenn Sie nein zu einem Angebot am Telefon sagen, es plötzlich doch zu einem
Vertragsabschluss kommt. In meiner Praxis waren davon zwei Kunden betroffen.
Wie das, fragen Sie sich jetzt?
Nun es handelte sich dabei um ein Unternehmen, welches anbot, die Internetseite meiner Kunden auf verschiedenen Plattformen zu präsentieren und ihr Ranking bei Google zu verbessern. Das
Telefongespräch wurde aufgezeichnet. Meine Kunden erhielten, kurz nach dem Telefongespräch, eine Email, worin sich das Unternehmen für den Vertragsabschluss bedankte.
Meine Kunden teilten dem Unternehmen mit, dass sie ausdrücklich "nein" zu einem Vertragsabschluss gesagt hätten. Doch das Unternehmen übersandte eine CD mit der angeblichen Aufzeichnung dieses
Telefonats. Dabei handelte es sich um einen Zusammenschnitt; aber dies muss man beweisen und ein Rechtsstreit ist wiederum mit Anwalts- und Gerichtskosten verbunden.
Also, mein Tipp, gewöhnen Sie sich an, sich am Telefon als Firma zu melden. Und, wenn Sie den Anrufer nicht kennen, nie
offenzulegen, dass Sie der Firmeninhaber sind.
Es gibt auch den Fall, dass ein Vertreter bei Ihnen persönlich auftaucht. I. d. R., sind solche Besuche im Vorhinein
vereinbart. Der Vertreter weiß also, dass ihm der Chef gegenüber sitzt. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie nicht Herr der Dinge sind; oder ihr Bauchgefühl sagt nein, dann beenden Sie das
Gespräch.
Sie könnten sagen:
"Ich habe kurz vor ihrer Ankunft einen Anruf von einem Kunden erhalten, mit einem dringenden Anliegen.
Sie wissen ja selbst, dass der Kunde König ist und daher würde ich gerne das Gespräch mit Ihnen zu einem anderen Zeitpunkt fortsetzen."
Sollte er sofort um einen verbindlichen Termin bitten, geben Sie ihm diesen. Sie können immer noch absagen.
Wenn das Gespräch normal verläuft, Sie sich aber nicht drängen lassen wollen, dann sagen Sie, dass Sie das Gespräch sehr
interessant fanden, doch vor einem Vertragsabschluss die Unterlagen prüfen möchten bzw. durch jemanden (z. B. Rechtsanwalt, Unternehmensberater o. a.) anderen.
Beachten Sie, ein Vertreter wird Ihnen alles so darstellen, dass ein Angebot einen enormen Nutzen für Sie hat und, dass das
damit verbundene Investment klein wäre.
Einer meiner Freunde war Vertreter für Fahrstuhlwerbung. Er erzählte mir, dass er die Leute immer damit bekommt, dass er
ihnen die Höhe des Preises für eine Anzeige auf einer Tafel in einem Fahrstuhl für ein Jahr nennt. Dieser Preis beläuft sich
auf einen kleinen 2-stelligen Betrag. Dann wird ein Vertrag nach Gebieten abgeschlossen, doch der Kunde erfährt erst im
Nachhinein, wie viele Fahrstühle es in einem Gebiet gibt. Und somit katapultiert sich der Preis schnell vom 2-stelligen
in den 4-stelligen Bereich.
Er sagte, es gäbe kaum einen Kunden, der im Verkaufsgespräch den Taschenrechner rausholt und danach fragt, wie viele
Fahrstühle denn mit seiner Anzeige bestückt würden.
Schließen Sie Verträge nie am Telefon ab oder bei einem Verkaufsgespräch. Prüfen Sie alle Unterlagen und das schließt
auch die AGB und die Datenschutzerklärung mit ein. Sollten Sie sich unsicher sein, fragen Sie bei einem Rechtsanwalt
nach oder lassen Sie sich von ihrem Unternehmensberater helfen bzw. wenden Sie sich an die IHK oder HWK.
Und so kommen wir zum
Kleingedruckten
Gerade Solounternehmer erliegen häufig dem Glauben, dass der Verbraucherschutz auch für sie zutrifft.
Dies ist, höchstwahrscheinlich, dem Umstand geschuldet, dass sie sich als Verbraucher ansehen und den Unterscheid zwischen Privatperson und Unternehmer noch nicht verinnerlicht haben.
Alle gesetzlichen Bestimmungen, die Ihnen als Privatperson, im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz bekannt sind,
treffen nicht für Sie als Unternehmer zu.
Also der Widerruf oder Gewährleistung (in der dort aufgeführten Form) greifen nicht.
D. h., sobald Sie einen Vertrag abschließen ist dieser gültig - es gibt kein Zurück mehr. Daher alles durchlesen; nicht nur den
Vertrag, sondern auch die AGB.
Sicher haben Sie schon mal davon gehört, dass AGB nicht gültig sein sollen, wenn diese, für den Kunden, sog. überraschende
Regelungen beinhalten. Auch das gilt nur für Verbraucher.
Der Gesetzgeber unterstellt, dass Sie als Unternehmer, über das notwendige Wissen verfügen und die notwendige Sorgfalt
gelten lassen, wenn Sie einen Vertrag abschließen.
AGB können nichtig sein, wenn im Vertrag etwas anderes steht. In diesem Fall gilt, dass die Regelungen des Vertrages
Vorrang haben.
Auch das ist kein Einzelfall; mir ist das, in meiner Praxis, nicht nur einmal begegnet. Viele Unternehmen legen einmal ihre
AGB fest und passen diese nicht den aktuellen Gegebenheiten an. Wenn es dann zum Streitfall kommt und sich das Unternehmen auf seine AGB beruft, ist es überrascht, dass diese durch den Vertrag -
zumindest in einigen Punkten - nicht greifen oder, falls ein schriftlicher Vertrag nicht existiert, dem Kunden recht geben.
Aus diesem Grund können für Sie aber AGB auch nützlich sein.
So in dem vom mir oben beschriebenen Fall, wo einer meiner Kunden in die Falle des Unternehmens ging, welches
mit zusammengeschnittenen Telefongesprächen Verträge erwirkte. Als ihm dies das zweite Mal passierte, rief er mich
sofort an und bat um Hilfe.
In den AGB fand ich einen Passus (sehr versteckt), der besagte, dass man innerhalb von 24 Stunden von dem Vertrag zurücktreten kann. Da es keinen schriftlichen Vertrag gab (hier galt lediglich
der Anruf als Vertrag) galten also die AGB vollumfänglich und mein Kunde konnte sich darauf berufen.
Noch ein wichtiger Hinweis; wenn AGB nicht schriftlich vorgelegt werden oder es wird auf deren Bekanntgabe im Internet hingewiesen, dann diese dort aufrufen, ausdrucken und dem Vertrag
hinzufügen. Denn es gelten immer die AGB, die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durch das Unternehmen veröffentlicht wurden.
Dies ist wichtig, da das Unternehmen die AGB auch ändern kann, dies steht ihm frei. Sollten sich diese zu ihren Ungunsten
verändern und Sie keinen Nachweis über die seinerzeit geltenden AGB haben, sind Sie im Hintertreffen.
Was auf die AGB zutrifft, ist auch anzuwenden auf die Datenschutzerklärung und alle anderen Vertragsbestandteile.
Halten Sie sich immer vor Augen, dass ihre Unterschrift Sie auch Geld kostet. Lassen Sie sich nicht drängen, lesen Sie alles
in Ruhe durch. Nicht zwischen zwei Telefonaten.
Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie sich beraten und diese Beratung schriftlich niederlegen. Denn im Falle, dass es zu einem
Fehler bei der Beratung kam, ist derjenige der Sie beraten hat, in der Haftung. Also achten Sie auch darauf, dass der Beratende über eine entsprechende Versicherung verfügt.
Rechtsanwälte haben diese per se, da sie ohne eine solche keine Zulassung erhalten würden. Bei Unternehmensberatern ist dies so nicht vorgeschrieben, einen Hinweis darauf finden Sie aber, i. d.
R., im Impressum.
Und da das Kleingedruckte ein Bestandteil eines Vertrages ist, der auch Fristen beinhaltet, schlagen wir so den Bogen zum
nächsten Punkt.
Die Fristenliste
Es gibt verschiedene Fristen die Sie schon von Gesetzeswegen einhalten müssen. So z. B.,
- Steuermeldungen und die damit verbundenen Zahlungen
- Meldungen an die Sozialversicherung und die damit verbundenen Zahlungen (wenn Angestellte oder auch Sie nur alleine im Unternehmen tätig sind)
- Beitragszahlungen (z. B. IHK, HWK, Beiträge zu Verbandsmitgliedschaften)
- Zahlungen für ihre eigene Vorsorge
- First zur Meldung des Nutzens aus der Verwendung von Bildern, Texte, Videos u. ä.
- demnächst eventuell aktuell: die Frist zur Mitteilung (im B2B-Bereich) über die Art der Zustellung von Rechnungen ab dem 01.01.2024
Und dann gibt es noch die Fristen, die Sie Augen behalten sollten, aus Verträgen
- die Kündigungsfrist für den Telefonanbieter (da Sie zu einem günstigen Neukundentarif abgeschlossen haben, der nun ausläuft)
- Kündigungsfristen für Versicherungen (hier sollte eine regelmäßige Überprüfung erfolgen,
dahingehend, ob diese noch benötigt werden, bzw. in dem bisherigen Umfang)- Kündigungsfrist von Mietverträgen (bei Gewerbemietverträgen können automatische
Verlängerungen zu einer Bindung über mehrere Jahre führen; schätzen Sie ab, ob Sie die
Räumlichkeiten auch noch in drei Jahren brauchen oder ob Sie die Erlaubnis eine Untervermietung
erwirken können)- Kündigungsfrist Stromanbieter (hier gilt das gleiche wie beim Telefon)
- Kündigungsfristen für Werbung (haben Sie eine automatische Anzeigenschaltung oder werben Sie
im Internet oder anderen Medien - überprüfen Sie, wo Sie ihre Zielgruppe erreichen und ob Sie
nachverhandeln können)- Terminierung von Nachverhandlungen, wenn Sie, z. B., Verpackungsmaterial regelmäßig beziehen -
als guter Kunde sollte eventuell ein Nachlass möglich sein
Die Liste ist natürlich von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Am besten, Sie nehmen alle ihre Verträge zur Hand und tragen die Fristen in eine Liste ein.
Bei den gesetzlichen Fristen werden Ihnen diese vorgegeben (einsehbar im Internet bzw. können Sie auch einige bei den verschiedenen Kammern, bei Steuerberater, bei der GKV oder auch beim
Unternehmensberater abfragen).
Achten Sie darauf, dass Sie sich einen Puffer einbauen, den Sie haben auch einen normalen Arbeitsalltag und müssen sich Zeit nehmen, um Nachverhandlungen vorzubereiten bzw. Vergleichsangebote
einzuholen.
Eine Liste reicht hier völlig aus, welche Sie in ihrem Geschäftsordner ablegen, jedes Jahr in ihren Kalender übernehmen und regelmäßig kontrollieren.
Und mit dem Wort "kontrollieren" kommen wir zum nächsten Punkt.
Was brauche ich aus dem Businessplan?
Können Sie sich erinnern, wie viel Zeit und Mühe Sie in den Businessplan gesteckt haben? Und am Ende lag ihre ganz eigene Création vor Ihnen. Sie konnten es gar nicht mehr erwarten diesem Plan
Leben einzuhauchen.
Und wenn Sie an all diese Arbeit denken, ist es nicht schade dieses Werk nun einfach in der Schublade zu belassen, ihn nicht weiter zu nutzen?
Ja! Und es ist nicht nur schade, es ist auch falsch es zu tun.
Der Businessplan ist das Geländer an dem Sie sich orientieren, wenn Sie mit der Wirklichkeit des Marktes konfrontiert
werden.
Halten Sie sich an ihn, auch wenn sehr viele andere Marktteilnehmer Ihnen sagen, dass nur ihr Weg der Richtige ist. Sie haben
ihr Produkt, was einzigartig ist und Sie haben dafür den Weg abgesteckt den es gehen muss, um auf dem Markt seinen Käufer
zu erreichen.
Wichtige Elemente, mit denen Sie ständig arbeiten müssen sind, der Liquiditätsplan, der Marketingplan und die Meilensteine.
Der Liquiditätsplan ist der Grundbaustein zur Kontrolle des Bestandes ihrer Finanzplanung als auch der Reflexion des
Vorankommens ihres Unternehmens.
Erweitern Sie diesen um jeweils drei Spalten je Monat. Die Werte aus dem Businessplan erhalten die Überschrift "Budget", die
zweite Spalte "Plan", die dritte Spalte "Ist" und die vierte Spalte "Abweichungen".
In der Spalte "Plan" tragen Sie die Werte ein, die sich aus der Analyse der Vormonate (Einflüsse die von außen auf ihr
Unternehmen einwirken und fortlaufend diesem Einfluss geben) ergeben; z. B. Preissteigerungen im Wareneinkauf oder
Erhöhung des Umsatzes durch eine höhere Anzahl von Kunden als zunächst geplant.
Die Spalte "Ist" erklärt sich von allein und die Spalte "Abweichungen" betrifft die Abweichungen zwischen Budget/Plan/Ist.
Tragen Sie die reinen Zahlen dort ein (positive Abweichungen wie auch negative) und halten Sie separat schriftlich fest, was die
Ursache der Abweichungen ist, ob diese von Dauer sein werden, welche Auswirkungen sie auf ihr Unternehmen haben können,
ob Sie Gegenmaßnahmen einleiten müssen und wie diese aussehen.
Schreiben Sie dazu, ob Sie Informationen haben, die Anlass dazu geben ihre Kostenpositionen oder ihren Umsatz neu zu
berechnen. Gleichen Sie die zukünftigen Planzahlen an.
Nach der Angleichung sehen Sie automatisch, ob auch in Zukunft die Liquidität ihres Unternehmens gegeben ist.
Nehmen Sie sich die Planung der Meilensteine zur Hand und stellen diese der Abweichungsanalyse gegenüber. Beantworten
Sie sich die Fragen:
- ob Sie sich, nach der vorliegenden Analyse noch auf dem vorgezeichneten Weg zu ihrem nächsten Meilenstein befinden,
- ob Sie ihn später als geplant erreichen oder früher,
- ob Sie einen anderen Weg nehmen müssen, um ihn zu erreichen oder
- ob Sie einen zusätzlichen Meilenstein vor diesen setzen müssen, um eine Krise von ihrem Unternehmen abzuwenden.
Der Marketingplan ist das dritte Element, mit dem Sie laufend arbeiten. Zum einen überprüfen Sie natürlich, ob Sie ihre
Marketingmaßnahmen so wie geplant durchgeführt haben bzw. ob diese sich planmäßig in Vorbereitung befinden.
Aber, Sie müssen auch überprüfen, ob Sie wie erwartet ihre Zielgruppe dort erreichen, wo Sie sie gesehen haben.
Daher ist es wichtig, Kunden zu fragen, wie diese auf Sie aufmerksam geworden sind. Dies können Sie beim direkten
Kundenkontakt tun - auch wenn dieser über Internet läuft. Aber Sie können auch auswerten, wie oft ihre Webseite besucht wurde und wie viele, von diesen Besuchern, Kunden wurden.
Diese Auswertung ist sehr wichtig, da Sie Ihnen zeigt, ob Sie mit ihrem Unternehmen dort sichtbar sind, wo sich auch ihre Zielgruppe befindet. Denn nur so können Sie auch den gewünschten Kundenzuspruch erhalten und ihre finanziellen Mittel zielgerichtet einsetzen und nicht vergeuden.
Die beschriebende Prozedur sollten Sie mindestens einmal im Monat machen. Der beste Zeitpunkt ist die erste Woche. Denn da haben Sie ihre Kontoauszüge vorzuliegen und, falls Sie auch Barverkehr haben, ihr, für den vergangenen Monat, vollständiges Kassenbuch.
Die Zahlen selbst sind eine Nachschau, doch sie bilden auch einen Teil der Basis für die Sicht auf die Zukunft.
So kann Ihnen ihr Geländer auch in den bevorstehenden Zeiten den notwendigen Halt geben, um ihr Unternehmen durch
die Unbilden des Marktes zu steuern. Mit diesem simplen Steuerungssystem - auch Controlling genannt.
Und da diese Arbeit wichtig ist und daher dazu auch Abstand und Ruhe gebraucht wird, kommen wir automatisch zum
nächsten Punkt,
Bürostunde - oder Ordnung ist das halbe Unternehmen
In meiner Praxis sehe ich; und das immer wieder, dass gerade Solounternehmer wieder und wieder den gleichen Fehler machen:
Sie tragen die Bürostunde in ihren Kalender ein aber sie halten
sie nicht ein.
Da ist dann ein Kundengespräch wichtiger oder ein Vertreter hat noch ein super Angebot, was er noch unbedingt schnell
präsentieren will, der Stau in den man geraten ist und nun ist der Zeitplan perdu. Und dann gibt es noch die sozialen
Medien - der eingegangene Post in einer Facebookgruppe etc., etc., pp.
Und was kommt dabei heraus? Ein einziges Chaos.
- Die Zahlungseingänge werden nicht kontrolliert und eventuelle Mahnungen nicht verschickt -
Resultat: es fehlt Liquidität- Angebote werden nicht oder verspätet erstellt und abgeschickt -
Resultat: Kundenaufträge gehen verloren, Umsatzziele nicht erreicht- Newsletter werden nicht ausgewertet -
Resultat: wichtige Informationen, die Einfluss auf das Unternehmen haben können, werden nicht
ausgewertet und entsprechend umgesetzt; das kann rechtliche Konsequenzen haben (z. B. in der
Datensicherheit - Stichwort Abmahnungen) oder auf den Absatz (neue gesetzliche Regelungen für ihr
Produkt werden nicht umgesetzt und das Produkt kann so nicht mehr verkauft werden)- Zahlungen werden nicht pünktlich angewiesen -
Resultat: ihr Ansehen bei den Geschäftspartnern sinkt, Sie erhalten keine Kontokorrent mehr - ihr Liquiditätsspielraum wird eingeschränkt, ihr Score bei der Creditreform wird negativ, dies hat Auswirkungen für künftige Geschäftsbeziehungen- Sie halten ihr Controlling nicht nach -
Resultat: Sie erfassen nicht die Tragweite der Abweichungen des Ist-Zustandes ihres Unternehmens zum
Plan und können keine Gegensteuerungsmaßnahmen frühzeitig einleiten, damit können, Sie direkt in eine
Krise geraten die Sie weit zurückschlägt, von ihrem eigentlichen Etappenziel oder Sie, schlimmstenfalls,
zur Unternehmensaufgabe zwingen- Sie arbeiten das Notwendigste in ihrer Freizeit nach -
Resultat: ihr Familienleben gerät in Schieflage, Sie haben keinen Ruhepunkt mehr und damit auch nicht mehr den nötigen Abstand zum Unternehmen um Probleme von außen betrachten zu können und damit
einen Weg zur Lösung zu ebnen. Sie reiben sich auf bei dem Versuch zwei Feuer gleichzeitig zu löschen -
ihrem Privatleben und ihrem Unternehmen den Platz zu geben, der ihnen gebührt.
Wenn Sie eine Bürostunde nicht einhalten und für die Arbeiten, die hier anfallen, nicht die richtige Umgebung schaffen, dann werden Sie eines Tages vor einem Berg stehen, den Sie nicht mehr
überwinden können. Zumindest nicht alleine.
Daher diesen Zeitraum im Kalender - blockieren. D. h., keine anderen Termine dazwischenschieben, Handy ausschalten, den Ton von eingehenden Emails ausschalten, die Ansicht im
Emailprogramm von "Posteingang" in "Postausgang" wechseln.
Wenn Sie Emails beantworten müssen, schieben Sie diese entweder zu den "Entwürfen" oder drucken Sie sie aus und nutzen das Blatt zum Entwurf ihrer Antwort.
Unbedingt beachten: Kein Multitasking!
Führen Sie sich folgendes Bild vor Augen: Ein Schreibtisch und zwei Vorgänge liegen darauf. Z. B., es müssen zwei
Angebote erstellt werden. Sie haben sich eine Checkliste für diesen Vorgang gemacht, damit Sie auch nichts
vergessen.
Und dann verschiebt sich ein Blatt. Sie machen einen Haken in ihrer Checkliste doch die Arbeit ist nicht gemacht.
Resultat: die Unterlagen zum Angebot sind entweder nicht vollständig und das Angebot wird daher abgelehnt oder die weiteren Berechnungen sind falsch,
ihr Angebot wird angenommen und Sie müssen zu einem Preis arbeiten der eventuell noch nicht einmal die Kosten deckt.
Ein Vorgang nach dem anderen. Nach jeder abgeschlossenen Arbeit muss der Schreibtisch leer sein -
und schaffen Sie den Ablagekorb ab.
Die Ablage wird gleich gemacht, so garantieren Sie, dass immer alle Unterlagen vollständig griffbereit sind. Nicht
nur für Sie selbst, auch wenn ein Kunde oder Geschäftspartner anruft, müssen Sie nicht suchen - denn das gibt kein gutes Bild ab von ihrem Unternehmen.
Und dann denken Sie daran, falls Ihnen etwas passiert - derjenige, der in ihrem Notfallkoffer benannt ist und ihre Arbeit weiterführt muss die Vorgänge komplett vor sich haben um die richtigen
Entscheidungen zu treffen.
Es gibt noch einige andere Tipps und Tricks; doch die werde ich einem anderen Blogartikel vorstellen.
Wichtig ist, nehmen Sie sich Zeit um Entscheidungen zu treffen. Hören Sie auch auf ihr Bauchgefühl und ihrem gesunden
Menschenverstand. Wenn Sie etwas nicht nachvollziehen können oder ihr Gegenüber Ihnen etwas nicht verständlich machen kann, bitte Sie sich Bedenkzeit aus und holen Sie sich Rat ein.
Halten Sie sich an ihren Businessplan und widmen Sie ihrem Unternehmen die Aufmerksamkeit die Sie auch ihrem Kind
widmen oder widmen würden, denn es ist ein Teil von Ihnen, dem Sie ihr Herzblut gegeben haben und was Ihnen in Zukunft auch Freude zurückgeben soll.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in ihre Selbständigkeit wie auch auf ihren Weg zur eigenen Marke.
Folge Sie mir auf Facebook. Ich freue mich auf ihren Besuch.
Kommentar schreiben