In einem Unternehmen kann es genauso zugehen wie im privaten Leben. Es kommt zu einer Trennung. Meist tun sich Freunde zusammen oder auch Geschwister um eine Unternehmen zu gründen oder um ihre beiden Einzelunternehmen zusammenzufügen. Doch meist wird dabei nicht an den Fall gedacht, dass es eines Tages auch zu einer Trennung kommen kann.
Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben; unterschiedliche Auffassungen in der Führung des Unternehmens oder in dessen Ausrichtung, Einflüsse aus dem Privatleben - jemand zieht weg oder kann nicht mehr arbeiten - aber auch der Eintritt in den Ruhestand oder auch der Tod eines der Gesellschafter.
Daran sollte schon bei der Gründung gedacht werden um das Zerbrechen von persönlichen Beziehungen zu vermeiden. Daher möchte ich hier einige Hinweise geben, welche aus zwei Beispielen aus meiner Unternehmensberatung herrühren.
Zu allererst sollte der Fall der Trennung im Gesellschaftervertrag festgehalten werden und so gestaltet sein, dass keiner der (nehmen wir einfachhalber an es handelt sich um zwei Gesellschafter) der beiden eine Vorteil oder Nachteil gegenüber dem anderen hat. Auch sollte dabei darauf geachtet werden, dass gesetzliche Regelungen oder bereits bestehende Rechtssprechung, Vereinbarungen im Vertrag nicht zu nichte macht. Also den Gesellschaftervertrag vorher durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Das spart später sehr viel Geld.
Weiterhin sollte im täglichen Unternehmensalltag es so eingerichtet sein, auch wenn nur einer den adminstrativen Teil übernimmt, dass beide Gesellschafter Administratoren von jeder Software sind und das somit jeder Gesellschafter jederzeit Zugang zu allen digital hinterlegten Unternehmensvorgängen hat. Es ist auch zu prüfen, ob Änderungen in der Software - wie die Änderung von Passwörtern o. a., nur mit der Autorisierung von beiden Gesellschaftern vorzunehmen ist.
Das Geschäftskonto. I.d.R. haben beide Gesellschafter Zugang zu dem Geschäftskonto, daher ist es angeraten, Kontenbewegungen ab einer bestimmten Summe nur durch beiderseitige Unterschrift ausführen zu lassen. Dazu muss bestimmt mit der Bank gesprochen werden; doch normalerweise müsste dies zu bewerkstelligen sein. Am Besten wäre, wenn diese Beschränkung auch im Handelsregister eingetragen wird, daher ist bei diesem Wunsch daran zu denken nicht die Rechtsform einer GbR zu wählen.
Bei juristischen Personen - hier wäre am naheliegensten die UG oder GmbH - werden typischerweise alle Absprachen die irgendwie das Unternehmen betreffen in einem Gesellschafterbeschluss festgehalten. Dies sollte auch bei Personengesellschaften der Fall sein. So kann es später nicht zu Mißverständnissen kommen oder gar aus einer Entscheidung ein Zerwürfnis entstehen, welches zu einer Trennung führen kann, denn jeder Gesellschafter muss sich mit dem Sachverhalt automatisch in Ruhe auseinandersetzen, wenn er diesen zu Papier bringt.
Was ganz wichtig ist, privates und geschäftliches immer trennen und niemals die Familie mit einbinden. Das führt zwangsläufig zur Katastrophe. Gerade bei Gesellschaftern die auch familiär mit einander verbunden sind ist dies schwierig. Also, so etwas, wie einen "kurzfristigen Kredit" an einen Gesellschafter vergeben auf Zuruf, weil man sich ja kennt und Vertrauen zueinander hat, geht nicht. Oder Material entnehmen für eine Reparatur am eigenen Haus - in der selben Art -, geht auch nicht. Auch wenn es lästig erscheint, alles schriftlich zu vereinbaren. Für solche Fälle kann man Musterverträge vorbereiten, so dass diese im Fall der Fälle bereits vorliegen und der Vorgang nicht ind Unendliche aufgeschoben wird.
Dies alles ist die eine Seite der Medaille. Doch bei einer Trennung spielen auch Emotionen eine große Rolle, mit der dann plötzlich beide Seiten konfrontiert sind und die nichts mit Logik zu tun haben.
Wenn du und dein Partner die o. g. Hinweise beachtet habt, kann es nicht dazu kommen, dass einer den Zugang zu Datenbanken sperrt oder das Geschäftskonto für seine privaten Ausgaben nutzt oder Aufwandsentschädigungen die einer für zusäztliche Arbeit erhielt plötzlich als Kredit tituliert werden und dessen Familie diesbzgl. mit Anrufen terrorisiert wird oder, dass Abfindungsklausel nichtig sind und Anwälte eingeschaltet werden müssen die an dieser Auseinandersetzung natürlich auch Geld verdienen.
Ihr könnte euch ganz auf die emotionale Seite konzentrieren. D. h., wenn abzusehen ist, dass es zu einer Trennung kommt, sprecht es offen an und wenn ihr merkt, dass ihr nicht in Ruhe miteinander sprechen könnt entwickelt dafür eine Trennungskultur. Dies hört sich jetzt hochgestochen an; der Begriff wird eher mit großen Unternehmen verbunden die sich darüber Gedanken machen müssen, wie sie sich im Guten von Mitarbeitern trennen um keine Imageschaden zu erleiden oder zukünftig Schwierigkeiten zu haben neuen Mitarbeiter zu gewinnen. Doch was im Großen angebracht ist findet auch im Kleinen Anwendung.
Wie kann diese Trennungskultur aussehen. Die Nutzung einer Mediation wäre z. B. ein Mittel. Es wird in einem ruhigen Rahmen unter einer Moderation miteinander gesprochen und nichts von dem Gesagten verlässt den Raum. Auch wäre es möglich, wenn derjenige der geht sich anderes orientieren will oder wieder in den Arbeitsmarkt eintreten möchte, durch die Gesellschaft Unterstützung erhält bei einer Fortbildung - ähnlich wie das Angebot, was große Unternehmen ihren ausscheidenen Mitarbeitern unterbreiten. Oder, falls derjenige ein eigenes Unternehmen gründen will und die Abfindungssumme dafür nicht ausreicht, ihm die Gesellschaft (natürlich würde diese bei zwei Gesellschaftern nach dem Ausscheiden des einen nicht mehr als Gesellschaft existieren, daher dann der andere Gesellschafter) einen Kredit gewährt (sofern dies wirtschaftlich möglich ist). Denn denke daran, auch kleine Unternehmen können einen Imageschaden erleiden, welcher dann die Unternehmerpersönlickeit des anderen Gesellschafter (also auch dich) betreffen kann und deinen Fortgang im unternehmerischen Leben dann sehr behindert.
Wichtig dabei ist, dass sich beide Parteien noch in die Augen sehen können und eine Trennung nicht automatisch zu einer Existenzgefährdung des einen oder des anderen oder beider führt.
Ein Unternehmen, wo ich eine Trennung begleitet habe, hatte einen sehr guten Gesellschaftervertrag (es handelte sich dabei um eine UG), doch leider wurde diese UG nicht als eigenständige Person angesehen, es wurden keine Gesellschafterbeschlüsse gefasst und daher kam es zu Streitkeiten. Die Gesellschaft wurde gehandhabt wie ein Einzelunternehmen - aus dem beide Gesellschafter kamen -. Bei der Trennung sperrte einer alle Datenbanken, was zu Folge hatte, dass der andere der die Gesellschaft weiterführte, keinen Zugang zum Emailkonto, zu dem Rechnungsausgang, zu den Verträgen und zu den Angeboten hatte. Die beiden Brüder sprechen heute kein Wort mehr miteinander und verkehren, wenn dann nur über Anwälte.
Lass es einfach nicht so weit kommen, du hast es selbst in der Hand Vorkehrungen zu treffen, im Gesellschaftervertrag, in der Wahl der Gesellschaftform, in der Handhabung der Geschäftsvorfälle, in der Entwicklung einer Streitkultur und in der Nutzung von Hilfe von außen, wenn du das Gefühl hast irgendwann mit dem anderen nicht mehr reden zu können oder nur noch auf einer hochemotionalen Ebene.
Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg bei der Gründung einer Gesellschaft und bei derem Wachstum. Eine Gesellschaft ist wie ein Kind das zwei Menschen in die Welt gesetzt haben. Es wächst, es wird Probleme haben und es braucht dann eure Unterstützung um im Leben zu bestehen. Und das geht nur wenn miteinander gearbeitet wird und nicht gegeneinander und ganz besonders wenn sich die "Eltern" trennen. Auch wenn dann diese hier besprochene Gesellschaft nicht mehr besteht, so kann doch größtmöglicher Nutzen daraus gezogen werden, bestenfalls das es dann zwei Einzelunternehmen gibt die sich gegenseitig unterstützen und damit ihren Marktanteil den sie als Gesellschaft innehatten weiter behaupten können.
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